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- Frei von DETA
- Dünnflüssig, lösemittel- und füllstofffrei
- Schnelle Tränkung von Glas-, Aramid- und Kohlefasern
- Klebfreie Härtung auch dünnster Schichten
- Hohe statische und dynamische Festigkeit*
- Bessere Fräskantenbeschaffenheit
- Erhöhte Wärmeformbeständigkeit nach Warmhärtung
*Höhere Steifigkeit (+ ca. 17 %), tendenziell höhere Festigkeit
Das System
Epoxidharz L + Härter LT läßt sich in allen gängigen Verfahren wie z.B. Handlaminieren, Druck- und Vakuumimprägnieren sowie Pressen und Wickeln verarbeiten. Es ist aufgrund der niedrigen Oberflächenspannung und des geringen Härtungsschwundes auch für Verklebungen von Holz, Metall und PS-Hartschäumen wie beispielsweise Styropor® / Styrodur® usw., sehr gut geeignet.
Epoxidharz L weist mit dem
Härter LT hervorragende mechanische Eigenschaften auf, wie sie z.B. im Flugzeugbau gefordert sind. Eine Luftfahrt-Zulassung ist aber nicht gegeben.
Verarbeitungszeit: 90 Minuten (100 g / 20 °C)
Mischungsverhältnis:100 : 25 Gewichtsteile Epoxidharz L : Härter LT
100 : 29 Volumenteile Epoxidharz L : Härter LT
Aushärtezeit:24 Stunden bei Raumtemperatur, anschließend ca. 12 Stunden Warmhärtung bei mindestens 60 °C
Wärmeformbeständigkeit:max. 70 °C bei 24 Stunden/23 °C Härtung
max. 120 °C mit zusätzlichen 15 h Warmhärtung bei 100 °C
(Werte können je nach Laminatdicke und Faseranteil variieren.)
Stand: 6/2024
Epoxidharz L:
2.2 Kennzeichnungselemente 1/2024:
Das Produkt enthält Stoffe, die als gefährlich im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind.
Signalwort Achtung
Piktogramme GHS07, GHS09
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2,2'-[(1-Methylethyliden)bis(4,1-phenylenoxymethylen)] bisoxiran
Hexandioldiglycidylether
Reaktionsmasse von 2,2'-[Methylenbis(4,1-phenylenoxymethylen)]dioxiran und [2-({2-[4-
(oxiran-2-ylmethoxy)benzyl]phenoxy}methyl)oxiran und [2,2'-[Methylenbis(2,1-phenylenoxymethylen)]dioxiran
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3. Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Das Produkt enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften.
Härter LT:
2.2 Kennzeichnungselemente 12/2023:
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin
Reaktionsprodukt von Propan-1,2-diol, propoxyliert durch Aminierung der terminalen Hydroxylgruppe
3,6-Diazaoctanethylendiamin; Triethylentetramin
Signalwort Gefahr
Piktogramme GHS07, GHS05
Gefahrenhinweise
H302+H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
2.3. Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: nicht anwendbar